Abreissprobe
Zur Prüfung der Tragfähigkeit von zu
belassenden Putzen oder Beschichtungen sollen grundsätzlich Probeflächen
angelegt werden. Dazu wird auf jeweils einer Fläche von ca. 1m² RÖFIX Renostar®
mit eingebettetem RÖFIX P50 Armierungsgewebe aufgebracht. Nach mindestens 7
Tagen Erhärtungszeit wird versucht, das Gewebe von der Wand abzuziehen. Löst
sich dieses innerhalb der Spachtelschicht vom RÖFIX Renostar®, ist der Untergrund
ausreichend tragfähig. Löst sich jedoch die komplette Spachtelung (allenfalls
noch mit anhaftendem Anstrich oder altem Putz) von der Wand, so ist der Untergrund
zur direkten Bearbeitung mit Putz oder Anstrich ungeeignet. Auf mineralischen
Putzen kann die Abreissprobe auch mit RÖFIX Renoplus®/ RÖFIX P50 durchgeführt
werden. Diese Variante ist dann einzusetzen, wenn die Armierungsschicht
ebenfalls mit RÖFIX Renoplus® ausgeführt wird.
„Verseifung“
bedeutet Zerstörung eines organischen Putzes oder Anstrichs im alkalischen
Milieu. Kalk- und zementhaltige Produkte sind im frischen Zustand alkalisch
und lösen somit nicht beständige Altuntergründe an. Dadurch wird
eine Putzanhaftung unmöglich. Die Verseifungsbeständigkeit eines
Altuntergrundes kann wie folgt festgestellt werden. Eine Probe des Altuntergrundes
wird in ein sauberes Wasserbad und gleichzeitig eine zweite Probe in eine
Lösung gelegt, bestehend aus 100 gr RÖFIX Renostar®/RÖFIX Renoplus® und 1 ltr.
Wasser. Nach 24 Stunden werden die beiden Proben entnommen und verglichen. Ist
kein Festigkeitsunterschied erkennbar, so ist der Altuntergrund verseifungsbeständig.
Die Fläche kann mit RÖFIX Renostar®/RÖFIX Renoplus® ohne Vorbehandlung überarbeitet
werden.
Untergrundvorbereitung
Die Untergrundvorbereitung ist ein unverzichtbarer
Teil der Renovation. Sie hat einen wesentlichen Einfluss auf die Qualität einer
fertigen Wand. Deshalb sind alle Untergründe immer so vorzubereiten, dass ein
dauerhafter Verbund zwischen Putz und Putzgrund gewährleistet ist. Dazu ist
unter anderem Folgendes zu beachten:
Die
zu überarbeitenden Untergründe müssen trocken, sauber und tragfähig sein.
Hohl
liegende Putzlagen sind zu entfernen.
Abblätternde
Oberputze und lose Beschichtungen sind abzuschälen.
Nichtsaugende
Untergründe sind aufzurauen.
Sandende
oder kreidende Untergründe sind abzukehren.
Stark
saugende Untergründe sind mit geeignetem Tiefgrund vorzustreichen.
Putzfehlstellen
sind mit geeignetem Mörtel putzbündig auszugleichen.
Vor
der Oberputzverarbeitung ist zu beachten, ob und welche produktbedingten Voranstriche aufzutragen sind.
Treffen
mehrere Wandbaustoffe einer zu verputzenden Fläche aufeinander, so ist zur
Rissbegrenzung eine Putz-/ Rissbrücke einzubauen oder nach dem Verputzen eine Gewebespachtelung
anzubringen.
Vorhandene
Bewegungsfugen dürfen nicht überputzt werden.
Im
Aussenbereich dürfen nur korrosionsbeständige Kanten- und Abschlussprofile